

Lieferbedingungen – Dutch Trading Group BV
1. Einhaltung von Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen*
Der Vertriebshändler erkennt an, dass Dutch Trading Group B.V. (DTG) ist von seinen Lieferanten verpflichtet, alle geltenden US-amerikanischen Vorschriften einzuhalten. und EU-Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetze, die den Export, Reexport oder Transfer von Produkten, Technologien und Dienstleistungen regeln.
Gemäß diesen Handelskontrollgesetzen ist es DTG und seinen Vertriebshändlern strengstens untersagt, Produkte oder Technologien in die folgenden eingeschränkten Regionen und Einheiten zu exportieren:
- *Länder:* Russland, Weißrussland, Iran, Syrien, Kuba, Nordkorea und die Regionen Krim, Donezk und Luhansk in der Ukraine.
- *Sanktionierte Organisationen und Einzelpersonen:* Auf den von den USA geführten Listen eingeschränkter Parteien aufgeführt. Regierung und EU-Behörden.
Ausnahmen für medizinische Produkte und humanitäre Hilfe*
Ungeachtet aller anderen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen *erkennt DTG die spezifischen *Ausnahmen für medizinische Produkte und humanitäre Hilfe* an und hält diese ein, die gemäß den geltenden US-Bestimmungen vorgesehen sind. und EU-Sanktionsgesetze.
- Gemäß den *OFAC-Allgemeinlizenzen und den EU-Ausnahmen aus humanitären Gründen dürfen bestimmte medizinische Produkte **nur dann in sanktionierte Regionen geliefert werden, wenn sie vollständig mit den entsprechenden US-Bestimmungen konform sind*. und EU-Vorschriften.
- Die Vertriebshändler verpflichten sich, von DTG gelieferte medizinische Produkte nicht in verbotene Regionen zu exportieren, wieder zu exportieren oder zu transferieren, ohne die Einhaltung dieser spezifischen gesetzlichen Ausnahmen sicherzustellen.
- Alle Transaktionen, die unter diese Ausnahmen fallen, müssen von der DTG vorab schriftlich genehmigt und durch die erforderliche Dokumentation zur Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften belegt werden.
Die Nichteinhaltung dieser Regelungen hat die *sofortige Beendigung der Zusammenarbeit* zur Folge und ggf. können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
2. Eigentums- und Gefahrenübergang*
- Das Eigentum an der Ware *geht erst nach vollständiger Bezahlung* auf den Käufer über.
- Die Verantwortung für *Verlust, Diebstahl oder Beschädigung* der Waren geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Waren zu den vereinbarten Bedingungen *zur Abholung bereitgestellt* oder *an den Frachtführer übergeben* werden.
- DTG ist *nicht haftbar* für *Schäden oder fehlende Waren*, es sei denn, solche Probleme sind eindeutig in den Transportdokumenten vermerkt und *vom Frachtunternehmen *bestätigt*.
3. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss*
- DTG übernimmt keine Garantie für *physische Mängel* an den Produkten, die der Käufer *bei Zahlung* akzeptiert.
- DTG ist *nicht verantwortlich* für Schäden, die durch *unsachgemäße Lagerung, Transport oder Handhabung* der Produkte nach der Lieferung entstehen.
- Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für die Gewährleistung der *ordnungsgemäßen Verwendung, Installation und Wartung* der Waren gemäß den *Anweisungen des Herstellers* und den *behördlichen Anforderungen*.
4. Einhaltung der Medizinproduktevorschriften
- DTG hält sich strikt an die EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte sowie andere geltende rechtliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Medizinprodukten innerhalb der *EU/EWR.
- Händler und Importeure müssen sicherstellen, dass die Lagerung und der Transport von Medizinprodukten den vom Hersteller festgelegten Bedingungen entsprechen, einschließlich gegebenenfalls der Temperaturkontrolle.
- Unsachgemäße Lagerungs- oder Transportbedingungen können die Qualität und Wirksamkeit von Medizinprodukten und Arzneimitteln beeinträchtigen. Für Mängel, die aus der Nichteinhaltung dieser Normen nach der Lieferung der Ware entstehen, übernimmt die DTG keine Haftung.
- Unternehmen, die medizinische Güter innerhalb der EU/des EWR handhaben, müssen die europäischen Vorschriften einhalten, und DTG bietet Fachwissen bei der Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
5. Bestätigung der Lieferung und Annahme der Bedingungen
Mit Erhalt der Ware erkennt der Händler die in diesem Dokument aufgeführten Lieferbedingungen an und akzeptiert diese. Eventuelle Streitigkeiten sind unverzüglich nach Erhalt der Ware zu melden und in den Versandunterlagen zu dokumentieren.
---
Schlusssatz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen niederländischem Recht, wobei das zuständige Gericht in den Niederlanden die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten hat, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.
---
*Dutch Trading Group B.V.*
Der Compliance, Integrität und Exzellenz im internationalen Handel verpflichtet